Förderung von Kleinprojekten durch das Regionalbudget.
Mit dem Regionalbudget können z.B. Vereine oder Privatpersonen in den Kommunen Regen, Zwiesel, Viechtach, Ruhmannsfelden und Bernried eine Förderung von bis zu 80% (maximal 10.000 EUR) für ein Kleinprojekt beantragen. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Kosten.
Kleinprojekte müssen…
- Mindestens 500 EUR und höchstens 20.000 Euro an zuwendungsfähigen Gesamtausgaben haben
- den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Kleinprojekte sollen z.B. beitragen zur…
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
Sie haben eine Projektidee?
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Anfang 2026 erhalten Sie dann nachträglich den Zuschuss.
Achtung: Sowohl das Auswahlverfahren als auch die Bewilligung der Projekte erfolgen nach Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. | Stand: November 2024
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Öffentlicher Aufruf Regionalbudget 2025
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De-minimis-Beihilfen: Merkblätter und Erklärungen