Regional­budget 2025

Förderung von Klein­projekten durch das Regional­budget.

Mit dem Regionalbudget können z.B. Vereine oder Privatpersonen in den Kommunen Regen, Zwiesel, Viechtach, Ruhmannsfelden und Bernried eine Förderung von bis zu 80% (maximal 10.000 EUR) für ein Kleinprojekt beantragen. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Kosten.

Kleinprojekte müssen…

  • Mindestens 500 EUR und höchstens 20.000 Euro an zuwendungsfähigen Gesamtausgaben haben
  • den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Kleinprojekte sollen z.B. beitragen zur…

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

Sie haben eine Projekt­idee?
So geht's weiter:

Anfang 2026 erhalten Sie dann nachträglich den Zuschuss.

Achtung: Sowohl das Auswahlverfahren als auch die Bewilligung der Projekte erfolgen nach Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. | Stand: November 2024


Downloads

Öffentlicher Aufruf Regionalbudget 2025

Förderanfrage Antragsformular

Merkblatt Kleinprojekte

Durchführungsnachweis


Links

De-minimis-Beihilfen: Merkblätter und Erklärungen


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